woensdag, juni 21, 2006

77. Passiespel Kruisiging Jesus voor Duitse Ministerie van Justitie in Berlijn: Make Love Not Kids - Untill The Law Changes

Passiespel als vaderprotest voor ingang Duits Ministerie van Justitie in Berlijn

Afgelopen zaterdag 17 Juni heb ik namens FatherCare Kenniscentrum Europa, uit Europese solidariteit met de 2,5 miljoen Duitse scheidingskinderen die van hun vaders worden buitengesloten na (echt-)scheiding, voor de ingang van het Duitse Ministerie van Justitie in Berlijn, Duitsland geparticipeerd in een door de Duitse toneelspeler Mathieu Carriere opgevoerd Passiespel.

Het Passiespel betrof de kruisiging van Jesus die door God de Vader verlaten werd bij zijn kruisiging: "Vader, waarom hebt gij mij verlaten."

Deze actie heeft er voor het eerst in Duitsland voor gezorgd dat de gehele pers en media aandacht aan de situatie van vaders en hun kinderen hebben besteed.

De actie werd in de Duitse pers en media daarbij scherp veroordeeld als "Godslasterlijk" (CSU-voorzitter Edmund Stoiber) en "smakeloos" (Duitse Bondsminister voor Justitie Brigitte Zypries en de Duitse Evangelische Kerk). Deze discussie woedt echter nog steeds door in de Duitse pers en media.

Waar de noodsituatie van scheidingskinderen, hun vaders en hun halve familie tot nu toe in Duitsland door pers en politiek genegeerd werd, is deze nu met deze actie eindelijk in een klap bijzowel het publiek als de politiek in Duitsland op de agenda gezet.

Zie verder het artikel hieronder: De Romeinse wachter rechts van het kruis op de foto's ben ikzelf, de Romeinse wachter links van het kruis is de Duitse vader en vriend Gerhard Hanenkamp.


Peter Tromp, FatherCare Kenniscentrum Europa

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Schauspieler liess sich ans Kreuz binden

Stoiber fordert härtere Strafen für "Gotteslästerung"

"Gesetz reicht aus"

Evangelische Kirche gegen härtere Strafen für Gotteslästerer

RP Online - Nachrichten - veröffentlicht: 19.06.06 - 15:34

Ein Auslöser des Vorstoßes von Edmund Stoiber war die Protestaktion des Schauspielers Matthieu Carrière (Bild), der sich ans Kreuz binden ließ, um für Väterrechte zu demonstrieren. Foto: ddp














Hamburg (rpo). Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber will schwere Gotteslästerung künftig konsequent und härter bestrafen: "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist", sagte er. Hintergrund ist die Protestaktion des Schauspielers Matthieu Carrière vom Wochenende: Er hatte sich als Kreuz binden lassen, um für seine Vaterrechte zu kämpfen.

Carrière hatte sich am Samstag während einer Demonstration für die Rechte und Gleichberechtigung von Vätern nur mit einem Lendenschurz bekleidet an ein Kreuz tbinden lassen. Während er dort hing, schrie der Schauspieler: "Vater, warum hast Du mich verlassen?" Damit wollte Carrière eigenen Worten zufolge auf die Ohnmacht von unverheirateten Vätern hinweisen.

Zuvor hatte er betont, es sei sehr wichtig, auch mit solchen drastischen Aktionen auf das Schicksal von Kindern aufmerksam zu machen, die gegen ihren Willen von ihren Vätern und in manchen Fällen auch von ihren Müttern getrennt leben müssten. "Jesus am Kreuz ist ein mächtiges Symbol für das Leiden am Verlassensein", hob der Schauspieler hervor.

"Geschmacklose Effekthascherei"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte Carrieres biblischen Vergleich als "geschmacklos" bezeichnet. Offensichtlich gehe es dabei vorwiegend um Effekthascherei und nicht um inhaltliche Auseinandersetzung.


FOTOS Schauspieler Carrière lässt sich "kreuzigen"






Rund 250 Menschen haben in Berlin für die Rechte und Gleichberechtigung von Vätern demonstriert. Initiiert worden war der Protestzug vom Verein "Väteraufbruch". Foto: ddp






Am Rande der Protestaktion ließ sich der im "Väteraufbruch" engagierte Schauspieler Matthieu Carrière nur mit einem Lendenschurz bekleidet an einem Kreuz festbinden. Foto: ddp






Zuvor hatte er betont, es sei sehr wichtig, auch mit solchen drastischen Aktionen auf das Schicksal von Kindern aufmerksam zu machen, die gegen ihren Willen von ihren Vätern und in manchen Fällen auch von ihren Müttern getrennt leben müssten. Foto: AP









"Jesus am Kreuz ist ein mächtiges Symbol für das Leiden am Verlassensein", hob der Schauspieler hervor. Die Ausgrenzung eines Elternteils ist nach Auffassung des Schauspielers Kindesmissbrauch. Foto: AP






Foto: ddp






Foto: ddp

Während er dort hing, schrie der Schauspieler: "Vater, warum hast Du mich verlassen?" Damit wollte Carrière eigenen Worten zufolge auf die Ohnmacht von unverheirateten Vätern hinweisen. Foto: AP






Foto: ddp






Foto: ddp


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte Carrieres biblischen Vergleich als "geschmacklos". Offensichtlich gehe es dabei vorwiegend um Effekthascherei und nicht um inhaltliche Auseinandersetzung. Foto: ddp

Foto: ddp

Foto: ddp


Carrière kündigte weitere Aktionen an, bis die nach seiner Ansicht "barbarischen Gesetze" abgeändert werden. Carrière kämpft Medienberichten zufolge bereits jahrelang um das Sorgerecht für seine Tochter. Foto: AP



Stoiber fordert härtere Strafen für "Gotteslästerung"

RP Online - Nachrichten - veröffentlicht: 19.06.06 - 08:32, akt.: 19.06.06 - 10:08


Edmund Stoiber fordert härtere Strafen für Gotteslästerer: "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist." Foto: ddp

FOTOS

Schauspieler Carrière lässt sich "kreuzigen"
















Hamburg (rpo). Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber will schwere Gotteslästerung künftig konsequent und härter bestrafen: "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist", sagte er. Hintergrund ist die Protestaktion des Schauspielers Matthieu Carrière vom Wochenende: Er hatte sich als Kreuz binden lassen, um für seine Vaterrechte zu kämpfen.


CSU-Chef Stoiber kündigte gegenüber der "Bild"-Zeitung für den Integrationsgipfel im Juli bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Initiative gegen Gotteslästerung an. Der bisherige Paragraph 166 des Strafgesetzbuches sei "völlig stumpf und wirkungslos", weil er eine Bestrafung nur dann vorsehe, wenn der "öffentliche Frieden gefährdet" sei und "Aufruhr" drohe.

Wer bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele, müsse mit Konsequenzen rechnen - in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Wohin die Verletzung religiöser Gefühle führen könne, habe der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr "auf alarmierende Weise" gezeigt, mahnte Stoiber.



"Gesetz reicht aus":

Evangelische Kirche gegen härtere Strafen für Gotteslästerer

RP Online - Nachrichten - veröffentlicht: 19.06.06 - 15:34

Ein Auslöser des Vorstoßes von Edmund Stoiber war die Protestaktion des Schauspielers Matthieu Carrière (Bild), der sich ans Kreuz binden ließ, um für Väterrechte zu demonstrieren. Foto: ddp














Bonn (rpo). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich dagegen ausgesprochen, Gotteslästerer härter zu bestrafen. Sie reagierte damit auf das Ansinnen des bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber, die Gesetze zu verschärfen und Gotteslästerer drei Jahre ins Gefängnis zu bringen.

"Wir sehen keine Gründe für die Verschärfung des Strafrechts", sagte die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr am Montag in Berlin. Die Rechtsprechung sei bislang "sensibel" mit blasphemischen Handlungen umgegangen, betonte Bahr. Die Regelung im Strafgesetzbuch, nach denen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könnten, reichten völlig aus. Die Richter hätten bislang "in einer Verantwortung, die die Evangelische Kirche sehr begrüßt", geurteilt, betonte Bahr. Der Staat sei zudem gar nicht in der Lage zu "entscheiden, was blasphemisch ist und was nicht".

Nach Ansicht Stoibers hingegen ist der bisherige Paragraf 166 StGB ist "völlig stumpf und wirkungslos". Er sehe eine Strafe nur dann vor, "wenn der öffentliche Friede gefährdet ist und Aufruhr droht", so Stoiber in der "Bild". "Wohin das führen kann, hat der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr auf alarmierende Weise gezeigt." Wer bewusst auf religiösen Empfindungen herumtrampele, müsse mit Konsequenzen rechnen. "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist."

Eben das sei nicht der Fall, so die Vertreterin der EKD: Nicht nur die Justiz, auch die Medien gingen behutsam mit den Empfindungen der Christen um. So habe sich der Deutsche Werberat für ein Absetzen der Werbung für die von der Kirche kritisierte MTV-Serie "Popetown" in der Karwoche eingesetzt. Die Kirche vertraue "auf die ethischen Selbstbindungskräfte" von Presse und Werbung.

"Religion braucht Freiheit"

Die Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank sagte dagegen, der bisherige Paragraf 166 im Strafgesetzbuch reiche aus. Religion brauche Freiheit, nur so könne sie wachsen. Werte müssten glaubwürdig im Privaten und im Beruf vorgelebt werden. Das sei wichtiger, als gegen unethisches Verhalten zu prozessieren. Die CSU-Politikerin plädierte für eine verstärkte Wertebildung in den Schulen. Kinder und Jugendliche bräuchten glaubwürdige moralische Vorbilder. Aber auch die Erwachsenen sollten die selbst gepredigten Werte mit Leben füllen.

Der bayerische Ministerpräsident hatte am 6. Juni mit Vertretern der Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern ein Spitzengespräch über das Problem geführt. Dabei war die Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verabredet worden, die auch über Änderungen im Strafgesetzbuch beraten soll. Stoiber hatte aber eingeräumt, dass das Strafrecht allein nicht ausreichen werde, um das Wertebewusstsein zu stärken. Ziel müsse eine Kultur des Respekts sein.

Verfahren gegen "Pope Town" eingestellt

Die Verfahrenseinstellung gegen MTV begründete ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin mit den Worten, die Werbung sei "geschmacklos, aber noch nicht strafbar" gewesen. MTV hatte vor Ostern in einer Anzeigenkampagne für Popetown eine Jesusfigur gezeigt, die unter einem leeren Kreuz vor einem Fernseher sitzt. Die Werbung war mit "Lachen statt rumhängen" überschrieben. Herrmann sah darin den Straftatbestand der Religionsbeschimpfung gegeben. Seit Anfang Mai strahlt MTV nun wöchentlich die Serie aus; meist liegt die Zuschauerzahl dabei laut Sender zwischen 180.000 und 120.000.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft fügte hinzu, bloße Geschmacklosigkeit sei noch keine Beschimpfung. Dazu müsse zum Beispiel eine "feindliche Zielrichtung" gegeben sein. Außerdem habe es keine Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Der Artikel 166 des Strafgesetzbuches benenne diesen Aspekt aber als Kriterium für die Strafbarkeit einer Religionsbeschimpfung.

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